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Häufig gestellte Fragen zu den Therapien für Sprechstörungen und Schluckstörungen in unserer logopädischen Praxis in Bayreuth

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Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Logopädie

  • Woher bekomme ich eine Verordnung?

    Unsere logopädische Praxis bietet Diagnostik und Therapie für Sprechstörungen und Schluckstörungen an, die nach einer ärztlichen Verordnung durchgeführt werden. Hierfür benötigen Sie eine Verordnung von einem Facharzt für Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Sprach-, Stimm- und Hörstörungen, Innere Medizin, Neurologie oder Zahnheilkunde und Kieferorthopädie. Wir behandeln sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten und bieten bei Bedarf auch Hausbesuche an. Wichtig zu beachten ist, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss. Daher können Sie das Rezept bei Ihrem Arzt erst nach Terminvereinbarung mit unserer Praxis abholen.


  • Wie gestaltet sich der Ablauf einer logopädischen Therapie?

    Nach einer Terminvereinbarung mit unserer Praxis erfolgt zu Beginn der Therapie ein Erstgespräch, also eine Anamnese. Hier haben Sie die Möglichkeit, der Therapeutin den Grund Ihres Kommens zu schildern. Anschließend wird eine Erstdiagnostik durchgeführt, auf deren Grundlage der weitere Verlauf und die Inhalte der Therapie festgelegt werden. Der Arzt, der die Verordnung ausgestellt hat, wird über den Verlauf der Therapie informiert. Dies gilt für alle Patienten, die zu uns mit Sprechstörungen oder Schluckstörungen kommen und eine logopädische Therapie benötigen.


  • Wer bezahlt die Therapie?

    Ab dem 18. Lebensjahr fällt bei logopädischen Behandlungen ein Selbstkostenbeitrag in Höhe von 10 % des Rezeptwertes an, welcher von den gesetzlichen Krankenkassen erhoben wird. Vor dem 18. Lebensjahr werden die Kosten für die Behandlung vollständig übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Hierzu empfiehlt es sich, sich direkt bei der eigenen Krankenkasse zu informieren.


    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich unabhängig von Krankenkasse und Arzt von uns behandeln zu lassen. Die Therapie kann dazu vom Arzt auf ein sogenanntes "grünes Rezept" verordnet werden, die Kosten tragen Sie dann selbst.  

  • Wie wichtig sind häusliche Übungen?

    Damit die logopädische Therapie erfolgreich verläuft, ist die Mitarbeit und Motivation der Patienten von entscheidender Bedeutung. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Patient und Therapeut ist unerlässlich, um das Erlernte in den Alltag zu integrieren. Wenn keine ausreichende Zusammenarbeit stattfindet, kann der Therapieerfolg ausbleiben. In diesem Fall wird entweder eine Therapiepause vereinbart oder die Therapie muss abgebrochen werden.

  • Wie erhalte ich einen Termin in Ihrer Praxis?

    Um eine reibungslose Organisation in unserer Praxis zu gewährleisten, bitten wir Sie, Termine ausschließlich telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren und auch Terminabsagen auf diesem Weg mitzuteilen. Falls wir in einer Behandlung sind und Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, steht Ihnen unser Anrufbeantworter zur Verfügung. Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurückmelden.

Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren und sich von unseren erfahrenen Therapeutinnen beraten zu lassen.

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